In den Burgerwäldern richtet sich der Unterhalt der Waldstrassen nach den Bedürfnissen der Waldbewirtschaftung.
Die Waldstrassen müssen grundsätzlich nur für Forstfahrzeuge und Lastwagen befahrbar sein.
Die Kosten für den Wegunterhalt trägt die Waldeigentümerschaft, der Unterhalt der Wanderwege ist Sache der Einwohnergemeinden.