Stiftungen und
Ausbildungs
beiträge
Aus dem Ertrag der beiden Legate «Hans Alfred Rubin» und «Gustav Adolf Baumann» können an die Kosten für ergänzende Schuljahre, berufsvorbereitende Ausbildungen, Erstausbildungen und Weiterbildungen Ausbildungsbeiträge geleistet oder Darlehen gewährt werden.
Die Ausrichtungen erfolgen in der Regel an Burger:innen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren.
Über die Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen/-darlehen an Burger:innen im Alter über 25 Jahren befindet die Sozialkommission.