Die Burgergemeinde Thun unterstützt Burgerinnen und Burger, die nicht immer nur auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Daher zählen die burgerlichen Sozialhilfeaufgaben zu den wichtigsten, öffentlichen Aufgaben.
Die Burgergemeinde Thun übernimmt vollumfänglich die Sozialhilfekosten für ihre im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen. Die Einwohnergemeinden und der Kanton Bern (Steuerzahler) werden dadurch finanziell erheblich entlastet. Auch bei einem Umzug in einen anderen Kanton werden die Sozialhilfekosten dem neuen Wohnkanton während der ersten zwei Jahre von der Burgergemeinde Thun noch vollumfänglich zurückerstattet.
Nebst der eigentlichen Sozialhilfe bietet die Burgergemeinde Thun auch weitere Hilfen, wie Beratung und Betreuung, Abklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Festlegung und Vereinbarung von individuellen Zielen, Anordnung von Massnahmen sowie die Festsetzung und Gewährung von Leistungen an.
Die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes werden von der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) wahrgenommen. Die Burgergemeinde Thun erfüllt auf Anordnung der bKESB immer noch diverse Abklärungs- und andere zugewiesene Aufgaben.
Ein Pflegekind darf erst aufgenommen werden, wenn eine gültige Pflegekinderbewilligung vorliegt. Die vollständigen Gesuchsunterlagen von Angehörigen (Pflegeeltern) der Burgergemeinde Thun sind bei der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) einzureichen.
Bezahlt der unterhaltspflichtige Elternteil die Alimente für ein Thun-Burger-Kind nicht, können diese von der Burgergemeinde Thun bevorschusst und beim Unterhaltspflichtigen eingefordert werden (Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen).
Um die erwähnten Unterstützungen zu gewähren, benötigt die Burgergemeinde Thun nebst Antrag das gültige Scheidungsurteil, die gerichtliche Trennungsverfügung oder den genehmigten Unterhaltsvertrag.
Aus dem Ertrag der beiden Legate «Hans Alfred Rubin» und «Gustav Adolf Baumann» werden jedes Jahr Ausbildungsbeiträge an Burgerinnen und Burger im Alter von 15 bis 25 Jahren ausgerichtet. Für Personen im Alter von über 25 Jahren können zinslose Ausbildungsdarlehen mittels Vertrag gewährt werden.
Berechtigt sind Angehörige der Burgergemeinde Thun, die auf finanzielle Beiträge angewiesen sind. Ausbildungsbeiträge und -darlehen werden ausgerichtet für eine
Über die Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen befindet die Sozialkommission in der Regel im September. Anschliessend werden die Berechtigten über den Entscheid informiert. Sind die Voraussetzungen für einen Ausbildungsbeitrag erfüllt, werden pro Person und Ausbildungsjahr zwischen Fr. 500 bis max. Fr. 5'000 ausgerichtet. Ausbildungsdarlehen können pro Person und Ausbildungsjahr bis max. Fr. 10'000 gewährt werden.
Burgergemeinde Thun
Sozialdienst
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