Porträt
Geschichte
Als das Geschlecht der Zähringer 1218 ausstarb, erbten die Grafen von Kiburg die Stadt Thun.
Am 12. März 1264 erteilte die Gräfin Elisabeth von Kiburg der Stadt schriftlich die Stadtrechte in einer so genannten Handfeste.
1323 verkauften die Kiburger die Stadt Thun an Bern. Die Burgerschaft stellte den vollberechtigten Teil der städtischen Bevölkerung dar und genoss Freiheiten, die das Stadtrecht garantierte.
Ursprünglich war das Burgerrecht persönlich, seit dem 16. Jahrhundert ist es erblich. Regiert und verwaltet wurde die Stadt von den aus der Thuner Burgerschaft gewählten «Rät und Burger» (kleiner und grosser Stadtrat) und einem von Bern eingesetzten Schultheissen.
Die französische Revolution brachte 1798 die Volkssouveränität und die Rechtsgleichheit für alle Ortsbürger.
Erst die Kantonsverfassung von 1831 und das Gemeindegesetz von 1833 trennte die Burger- und Einwohnergemeinden. Die politischen Angelegenheiten wurden den Einwohnergemeinden beziehungsweise der Gesamtheit der Einwohner übertragen, während die Burgergemeinden für die Verwaltung ihrer Gemeinde- und Armengüter zur Unterstützung ihrer Bedürftigen zuständig waren.
Problematisch war die Aufteilung des Gemeindevermögens, das bisher ausschliesslich bei den Burgern lag. Die Regelung kam in Thun erst nach 30-jährigen Verhandlungen und der Einführung eines neuen Gemeindegesetzes mit dem Ausscheidungsvertrag von 1862 zustande. Dabei gingen die Güter mit allgemein öffentlichem Zweck in den Besitz der Einwohnergemeinde über und der Burgergemeinde verblieben zur Erfüllung ihrer Aufgaben die so genannten Nutzungsgüter: Das Spital-, das Waisen-, das Spend- und das allgemeine Burgergut.