Behörden
Burgerrat
Der Burgerrat besteht aus sieben Personen, die von der Burgerversammlung gewählt werden, und ist die ausführende Behörde (Exekutive).
Der Burgerrat führt die Burgergemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Er vertritt die Burgergemeinde nach aussen und ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Burgergemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.
