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- Protokoll vom 17. Juni 2024 (307 KB)
Die Burgerversammlung ist das oberste Organ (Legislative). Die Versammlung besteht aus den stimmberechtigten Burger:innen, welche pro Jahr persönlich zu zwei ordentlichen Versammlungen eingeladen werden.
Mindestens 30 Tage vor der Versammlung erfolgt die Einberufung im Thuner Amtsanzeiger.
Die Burger:innen wählen den/die Präsident:in der Burgerversammlung und des Burgerrats (eine Person), die übrigen sechs Mitglieder des Burgerrats, das Rechnungsprüfungsorgan und die erforderliche Anzahl Stimmenzähler:innen. Weiter erlässt oder ändert sie die Burgergemeindeordnung und Reglemente, beschliesst das Budget, genehmigt die Jahresrechnung und entscheidet über die Aufnahme neuer Burger:innen